Wer sich fragt wie das Frauen*Volksbegehren 2.0 unterstützt werden kann, bekommt hier eine Antwort.
Das Netzwerk österreichischer Frauen- und Mädchenberatungsstellen unterstützt mit seinen 60 Mitgliedseinrichtungen den Verein zur Neuauflage eines Frauenvolksbegehrens in Österreich und seine Forderungen Armut zu bekämpfen, Arbeit gerechter zu verteilen, Einkommensunterschiede zu beseitigen, Wahlfreiheit zu ermöglichen, Gewalt zu verhindern, Schutz zu gewähren, Selbstbestimmung zu stärken, Vielfalt zu leben und die Macht zu teilen.
Damit ein Volksbegehren eingeleitet werden kann, braucht es zuerst Unterstützungserklärungen.
Vom 12. Februar bis zum 04. April 2018 können Sie/kannst du eine Unterstützungserklärung abgeben:
- per Bürger*innenkarte Handysignatur – also auch von zuhause aus https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger
- an jedem Gemeindeamt in Österreich – unabhängig vom Hauptwohnsitz (Personalausweis, Pass oder Führerschein nicht vergessen!)
Es braucht 8.401 Unterstützungserklärungen um den Einleitungsantrag für ein Frauen*Volksbegehren beim Bundesministerium für Inneres zu stellen.
Für mehr Informationen können Sie sich/kannst du dich für den Newsletter anmelden: https://frauenvolksbegehren.at/wo-unterschreiben/
Und für alle die selbst aktiv werden möchten: https://frauenvolksbegehren.at/mitmachen/
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